Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner
Die Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner – auch Dreigliederung des sozialen Organismus – bildet sich aus Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben. Sie ist eine Forderung nach der konkreten Gestaltung der Gesellschaft, die Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie, einer spirituellen Weltanschauung, aufgestellt hat.
- ↑ Steiner: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage 1915–1921