Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner

Die Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner – auch Dreigliederung des sozialen Organismus – bildet sich aus Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben. Sie ist eine Forderung nach der konkreten Gestaltung der Gesellschaft, die Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie, einer spirituellen Weltanschauung, aufgestellt hat.

  1. Steiner: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage 1915–1921