Sozialer Wohnungsbau in Deutschland
Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Neben den persönlichen Voraussetzungen, welche die Mieter in Deutschland mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen müssen, gibt es eine höchstzulässige Miete (bis 2001 „Kostenmiete“, jetzt: Mietpreisbindung), wie sie im deutschen Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) oder vergleichbaren Landesgesetzen in Österreich geregelt ist.
Die Dauer der Bindung für preisgebundene Wohnungen – Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau, Sozialwohnungen – ist in den Bundesländern unterschiedlich. Regelungen finden sich in den verschiedenen Wohnungsgesetzen der Bundesländer über die soziale Wohnraumförderung. Sie beträgt je nach Förderbedingung überwiegend 15 bis 25 Jahre, in München 40 Jahre. Bei Erbbaurechten an kommunalen Grundstücken sind sogar bis zu 60 Jahren möglich.
- ↑ Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Soziale Wohnraumförderung in den Bundesländern Überblick über die Rechtsgrundlagen. 2022, abgerufen am 9. Dezember 2022.
- ↑ Sozialwohnungen - Dauer der Bindung unterschiedlich geregelt. Abgerufen am 9. Dezember 2022.
- ↑ Sozialwohnungen müssen nicht ewig Sozialwohnungen bleiben. Abgerufen am 9. Dezember 2022.
- ↑ Sebastian Krass: München: Neue Sobon-Regeln für Neubauten. Abgerufen am 11. Dezember 2022.
- ↑ Stadt München: Die Sozialgerechte Bodennutzung 2021 der Landeshauptstadt München. 2021, abgerufen am 11. Dezember 2022.