Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht ist ein Teilgebiet des Sozialrechts, in dem für die Folgen eines Gesundheitsschadens die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen gegenüber dem Geschädigten und seinen Hinterbliebenen einsteht (§ 5 SGB I).

  1. Friedrich Mehrhoff, Gert Muhr: Soziales Entschädigungsrecht. In: Unfallbegutachtung. Unter besonderer Berücksichtigung des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes (Sozialgesetzbuch VII). De Gruyter, 10. vollständig überarb. Aufl. 2020, S. 57–67.