Sozialgeheimnis

Sozialgeheimnis oder Sozialdatenschutz bezeichnet die bereichsspezifischen Datenschutz-Regelungen im deutschen Sozialrecht. Das Sozialgeheimnis konkretisiert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Gesetzlich geregelt ist in Deutschland das Sozialgeheimnis im § 35 SGB I in Verbindung mit den §§ 67 ff. SGB X.