Sozialgericht Stendal
Das Sozialgericht Stendal war ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es war eines von vier Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt und hatte seinen Sitz in Stendal. Es wurde zum 1. November 2010 aufgehoben. Der gesamte Gerichtsbezirk wurde dem Sozialgericht Magdeburg zugeschlagen.