Sozialpolitik im Nationalsozialismus
Die Sozialpolitik im Nationalsozialismus bezeichnet die Maßnahmen, die insbesondere seitens des Reichsarbeitsministeriums während der Zeit des Nationalsozialismus im Sinne der NS-Ideologie gegenüber definierten Teilen der Bevölkerung ergriffen wurden. Dazu zählen neben der Arbeits- und Tarifpolitik etwa die Gesundheits- und Familienpolitik sowie Wohlfahrts- und Fürsorgefragen.
Im Mittelpunkt der Sozialpolitik standen „Arbeit“ und „Leistung“, wobei Arbeit stets als „nationale Arbeit“, Arbeit für die „Volksgemeinschaft“ und Leistung immer auch als Beitrag zur Optimierung des „Volkskörpers“ verstanden wurde.
- ↑ Sören Eden, Alexander Klimo: Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik bis 1945. Tagungsbericht der Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums, Dezember 2014. PDF.
- ↑ Norbert Götz. “Volksgemeinschaftliche Sozialpolitik.” Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung 44 (2002) 3: 79–93.
- ↑ Norbert Götz. Ungleiche Geschwister: Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden: Nomos, 2001. 349–417.
- ↑ Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Reichsarbeitsministeriums: 1. Jahrestagung: Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik bis 1945. Dezember 2014.