Spezialheim

Die sogenannten Spezialheime bildeten eine eigene Organisationsstruktur innerhalb des Heimsystems der Jugendhilfe in der DDR. Aufgabe dieser Einrichtungen war die Umerziehung von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren, die als schwererziehbar eingestuft worden waren. Zum System der Spezialheime gehörten ein Aufnahme- und Beobachtungsheim (Eilenburg), ca. 30 Spezialkinderheime, ca. 30 Jugendwerkhöfe sowie vier Sonderheime mit einem zusätzlichen Aufnahmeheim. De facto waren den Spezialheimen seit 1965 auch die Durchgangsheime zugeordnet.

Der Bericht an die Bundesregierung Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR vom 26. März 2012 kam zu folgender Bewertung: „Insbesondere in den Spezialheimen der Jugendhilfe war der Alltag von Freiheitsbeschränkung, Menschenrechtsverletzungen, Fremdbestimmung, entwürdigenden Strafen, Verweigerung von Bildungs- und Entwicklungschancen sowie erzwungener Arbeit geprägt.“

  1. Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965. In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368
  2. Anke Dreier-Horning: Die Durchgangseinrichtungen der DDR - der lange Arm einer Erziehungsdiktatur, S. 11, Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
  3. Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Bericht. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer., Berlin 26. März 2012, S. 4.