Spielerlaubnis (DDR)
Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis der Künstler für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden.
Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis der Künstler für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden.