Spielplatz

Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten. In manchen Fällen gibt es einen gesonderten Platz für Ballspiele (Bolzplatz, Basketballplatz). Günstig ist die Nachbarschaft zu einer Grünflächen oder die Integration einer Rasenfläche. Es gibt auch Hallenspielplätze und andere wettergeschützte Spielplätze, z. B. in Einkaufszentren und Raststätten.

Die Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer schreiben die Anlage von Kinderspielplätzen vor. Die Bayerische Bauordnung legt beispielsweise fest, dass bereits bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein Spielplatz anzulegen ist. Alternativ vereinbart die Gemeinde mit dem Bauherrn eine Ablösungszahlung, die zur Anlage eines öffentliche Spielplatzes verwendet wird. Der Zustand öffentlicher und kommunaler Spielplätze wird üblicherweise einmal pro Jahr von einer geschulten Person überprüft.

Das zentrale Element von Spielplätzen für Kleinkinder ist der Sandkasten. Spielplätze mit weniger robuster Ausstattung werden oft nur für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren freigegeben. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.

  1. Bürgerservice - BayBO: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) BayRS 2132-1-B (Art. 1–84). Abgerufen am 9. Dezember 2023.