Spielstraße
Eine Spielstraße ist eine in Deutschland tradierte Bezeichnung für Straßen, bei denen – anders als in einem verkehrsberuhigten Bereich – der Verkehr (größtenteils) verboten ist und durch Zusatzschild das Spielen auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen explizit erlaubt wird.
§ 31 Absatz 1 StVO lautet seit 1. September 2009: „Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.“ Das Zusatzschild 1010-10 ist seitdem im Verkehrszeichenkatalogs, einem Anhang der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) aufgelistet und in der zum Anhang der Verordnung gehörenden „Komplettübersicht“ beschrieben durch die Worte „Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen“.
Da eine Sperrung der Straße durch Zeichen 250 auch Anlieger und Radverkehr betrifft, ist diese Konstellation selten; seit 1. September 2009 kann das Zusatzzeichen 1010-10 jedoch auch unter anderen Verkehrszeichen angeordnet werden, beispielsweise Zeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“.
Es ist eine zeitliche Beschränkung der Regelung möglich.