Splittingverfahren
Das Splittingverfahren ist ein steuerliches Berechnungsverfahren für Unterhalts‑ oder Lebensgemeinschaften. Es wird bei der gemeinsamen Veranlagung angewandt, wenn mehrere Personen – meist Ehe‑ oder eingetragene Partner – ein gemeinsames Einkommen erzielen. Kern des Verfahrens ist, dass das Gesamteinkommen zusammengefasst und auf die Mitglieder der Gemeinschaft rechnerisch aufgeteilt wird. Dadurch wird ein überdurchschnittliches Einkommen nicht ausschließlich der Person zugerechnet, die es erzielt, sondern anteilig auf alle Unterhaltsberechtigten verteilt. Ziel ist es, die Steuerlast entsprechend der Leistungsfähigkeit der gesamten Gemeinschaft zu bemessen und die durch die Steuerprogression entstehenden Nachteile abzuschwächen. In einer Gemeinschaft, in der ein Mitglied mehrere Personen unterhalten muss, sinkt die individuelle Leistungsfähigkeit; das Splitting versucht diesen Nachteil auszugleichen.
Die Berechtigung des Splittings stützt sich auf zwei Prinzipien des Steuerrechts: zum einen auf die Progression der Einkommensteuer, nach der die Steuerbelastung überproportional mit dem Einkommen steigt; zum anderen auf das Leistungsfähigkeitsprinzip, wonach Personen mit höherem Einkommen einen relativ größeren Anteil ihres Einkommens zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen können. In der Rechtsprechung wird betont, dass Eheleute eine „Gemeinschaft des Erwerbs und des Verbrauchs“ bilden und steuerlich so behandelt werden sollen, als ob sie jeweils zur Hälfte an den Einkünften und Lasten des anderen beteiligt wären.
- ↑ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | BMWE: Kann eine Reform der Ehegattenbesteuerung die Beschäftigung erhöhen? – Eine Fachdiskussion mit Ökonominnen und Ökonomen im BMWK. Abgerufen am 29. Oktober 2025.