Sportfischer

Der Sportfischer übt – im Gegensatz zum Berufsfischer – den Fischfang als Freizeitbeschäftigung aus. Allerdings ist die Sportfischerei – ähnlich wie die private Jagd – in Deutschland in den letzten Jahren infolge eines gewandelten Umwelt- und Tierschutz-Bewusstseins in die Diskussion geraten. Laut Tierschutzgesetz ist das Fangen und Töten von Wirbeltieren, also auch Fischen, ausschließlich aus „vernünftigen Gründen“ erlaubt. Als „vernünftiger Grund“ gilt die Verwertung der gefangenen Fische zum tierischen oder menschlichen Verzehr. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe Angler oder Angelfischer durchgesetzt, da die Bezeichnung des Angelns als Sport nicht den vorhergenannten Bedingungen entspricht.

In den 1950er- und 1960er-Jahren war die Stellung der Sportfischerei als valider Freizeitsport unhinterfragt. Darüber hinaus galten Sportfischer damals als eine besonders umweltbewusste Gesellschaftsgruppe. Bevor „eine ständige Kontrolle der Gewässer“ durch wissenschaftliche und amtliche Instanzen gewährleistet war, fungierte die Sportfischerei als schwach organisierte Vereinigung von Sensoren in der freien Natur. In der Schweiz gehörten sie 1961 zu den ersten öffentlichkeitswirksamen Kritikern, die im Bereich des Gewässerschutzes einen koordinierten Handlungsbedarf einforderten.

  1. David Gugerli: "Wir wollen nicht im Trüben fischen": Gewässerschutz als Konvergenz von Bundespolitik, Expertenwissen und Sportfischerei (1950-72). 31. März 2000, doi:10.5169/SEALS-79895 (e-periodica.ch [abgerufen am 20. Mai 2025]).