Städtefusion
Eine Städtefusion ist ein freiwilliger oder erzwungener Zusammenschluss von Kommunen, an dem mindestens zwei Städte beteiligt sind. Städtefusionen sind das Resultat einer Gebietsreform und erfolgen durch Gesetz.
Eine kommunale Neugliederung von Städten – wie auch Gemeinden ohne Stadtrecht – kann durch Eingemeindung erfolgen, wenn ein oder mehrere beteiligte Gemeinden aufgelöst und in eine bestehen bleibende Kommune eingegliedert werden. Dies kann mit der Beibehaltung des Namens der aufnehmenden Gemeinde einhergehen oder auch mit der Vergabe eines neuen Namens. Die aufnehmende Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin der eingemeindeten Gebietskörperschaften.
Zweite Möglichkeit ist eine Gemeindefusion, bei der alle beteiligten Städte und Gemeinden aufgelöst und eine neue Stadt bzw. Gemeinde gebildet wird. Diese trägt dann den Namen einer der aufgelösten Gemeinden oder erhält einen neuen Namen oder Doppelnamen. Die neu gebildete Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gebietskörperschaften.
Eine besondere Form der Städtefusion war die Fusion von Ost-Berlin und West-Berlin zu Berlin nach der Wiedervereinigung. Keine Städtefusionen sind Städteverbünde auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen oder Doppelzentren.