Ständige Vertretung
Als Ständige Vertretung (Abkürzung in Deutschland: StäV) bezeichnet man Dienststellen, die die Funktionen einer Botschaft erfüllen, wenn die Einrichtung einer Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Ständige Vertretung
- sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die Ständige Vertretung unterhält, nicht offiziell als ausländischer Staat anerkannt wird, oder
- ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souveränen Staat, sondern innerhalb einer internationalen Organisation (an deren Standort) ausübt.