St. Ludwig (Saarlouis)

St. Ludwig und St. Peter und Paul ist eine katholische Kirche am Großen Markt in Saarlouis. Die Pfarrgemeinde wurde im Jahr 1685 im Zusammenhang mit der Anlage der Festung Saarlouis gegründet und umfasst heute ca. 4000 Katholiken. Sie bildet seit dem Jahr 2012 mit den Pfarreien St. Crispinus und Crispinianus (Lisdorf), St. Peter und Paul (Beaumarais), St. Medardus (Neuforweiler) sowie St. Marien in Picard die Pfarreiengemeinschaft „Saarlouis – Links der Saar“. Die Kirche gehört zum Bistum Trier. Haupt-Patroziniumstag ist der Gedenktag des heiligen Ludwig von Frankreich am 25. August. Der zweite Patroziniumstag der Kirche ist das Fest Peter und Paul am 29. Juni. Der Bau der katholischen Kirche ist auch im Zusammenhang mit den Rekatholisierungsmaßnahmen Ludwigs XIV. im Gefolge der Reunionspolitik an der mittleren Saar in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu sehen. Der ehemals barocke Bau erfuhr im Laufe seiner Geschichte zahlreiche Umgestaltungen. So wurde im 19. Jahrhundert in zwei Etappen der Barockbau durch einen neogotischen Neubau ersetzt. Dessen Kirchenschiff wurde im 20. Jahrhundert durch einen Betonbau des Architekten Gottfried Böhm im Stil des Brutalismus ersetzt. Vom neogotischen Bau hat sich bis heute die Turmfront des Architekten Vincenz Statz erhalten.

  1. Pfarrei Saarlouis St. Ludwig. In: kirche-saarlouis.de, abgerufen am 1. August 2025.
  2. Theodor Liebertz: Wallerfangen und seine Geschichte nach archivalischen Quellen bearbeitet. o. O. und o. J. (1953), S. 253–298; Markus Battard: Wallerfangen – Eine Zeitreise in Bildern. 2., überarbeitete Auflage. Dillingen/Saar 2012, S. 51; Severin Delges: Geschichte der katholischen Pfarrei St. Ludwig in Saarlouis. Saarlouis-Lisdorf 1931, S. 15.
  3. Josef Niessen: Zur Kirchengeschichte an der mittleren Saar, in: Saar-Atlas, im Auftrage der Saar-Forschungsgemeinschaft bearbeitet und herausgegeben von Hermann Overbeck und Georg Wilhelm Sante, in Verbindung mit Hermann Aubin, Otto Maull und Franz Steinbach, Gotha 1934, S. 49–54, hier S. 52.