Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich

Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich (StGH) war das auf staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten beschränkte Verfassungsgericht der Weimarer Republik. Er bezeichnete sich selbst 1927 als „Hüter der Reichsverfassung“.

  1. StGH RGZ, 118, Anhang S. 1 (4), Entscheidung vom 15. Oktober 1927, Az. 4/26.