Stabilitätsrat
Stabilitätsrat ist die Bezeichnung eines Gremiums des Bundes und der Länder in Deutschland mit dem Ziel der Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushaltsführung von Bund und Ländern. Er wurde 2010 eingerichtet und trat damit die Nachfolge des bisherigen Finanzplanungsrats an. Dem Stabilitätsrat, der bei der Bundesregierung eingerichtet ist, gehören der Bundesminister der Finanzen, die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie an. Er wird durch den BM oder Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz der Länder geleitet und trifft sich mindestens zweimal jährlich. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst (§ 1 StabiRatG).