Stadtbezirksrat

Als Stadtbezirksrat wird in Niedersachsen (nicht selten verkürzt als Bezirksrat) das Ratsgremium eines Stadtbezirks benannt. Auch dessen gewählte Mitglieder werden so benannt. Als Bezirksrat werden in Medien auch formell anders heißende Gremien auf Stadtbezirksebene oder deren Mitglieder genannt. So heißen entsprechende Gremien z. B. in Sachsen offiziell Stadtbezirksbeirat oder Ortschaftsrat.

Ebenfalls Stadtbezirksrat genannt wurden in größeren Städten der DDR, etwa in Ost-Berlin, Magdeburg, Leipzig, Dresden, Amtsträger, die eine leitende Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsteile hatten (zum Beispiel Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft). Dies würde heute etwa einem Dezernenten oder Referenten in den heutigen westlichen Kommunalverfassungen entsprechen. Diese Bezeichnung ist noch in Lebensläufen damals leitender Personen zu finden sowie in Abhandlungen über die damalige Zeit.

  1. MDR.de:Ortschafts- und Bezirksräte: Die lokalen Entscheider für Wohnviertel. 11. April 2019
  2. Sächsische Landeszentrale für politische Bildung: Ortschaftsratswahlen.
  3. Horst Gibtner
  4. Annett Kästner: Eingaben im Zivilrecht der DDR. Eine Untersuchung von Eingaben zu mietrechtlichen Ansprüchen aus den Jahren 1986 und 1987. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, Fußnote 322, Seite 89.