Stadttheater

Stadttheater sind heute zumeist Theater der öffentlichen Hand. Im Unterschied zum Landestheater oder Staatstheater wird ein Stadttheater nicht vom jeweiligen Staat (Bundesland), sondern von der Stadt finanziert, in der es sich befindet. Die Stadttheater sind vorwiegend aus den von wohlhabenden Bürgern einer Stadt gemeinschaftlich finanzierten Privattheatern hervorgegangen, selten aus den Hoftheatern des späteren 18. oder 19. Jahrhunderts, die heute meist in staatlicher Trägerschaft sind. Im Land Bayern wurden zuletzt ehemalige Stadttheater in Staatstheater umgewandelt. Die Unterscheidung in städtische oder staatliche Trägerschaft erlaubt in der Regel zunächst keine Aussage bezüglich der künstlerischen Qualität der Theaterarbeit, sondern nur zur überwiegenden finanziellen Trägerschaft und Ausstattung der Theaterbetriebe. Staatstheater sind heutzutage finanziell meist besser ausgestattet, insbesondere was die bauliche Instandhaltung betrifft. In Deutschland ist eine Mischfinanzierung der öffentlichen Theaterbetriebe von Kommunen und Land üblich, allerdings sind die Anteile je nach Trägerschaft unterschiedlich.

  1. Dieter Hadamczik: 1980-2005 25 Jahre INTHEGA (= Schriftenreihe der INTHEGA. Nr. 4). Mykenae, Bensheim 2005, S. 5 (inthega.de [abgerufen am 19. März 2021]).