Stander
Als Stander bezeichnet man üblicherweise dreieckige, außerhalb des Marine- und Schifffahrtswesens aber auch anders (häufig quadratisch) geformte Flaggen zur Kennzeichnung von Funktionen, Befehlsstellen oder Amtspersonen bzw. deren Fahrzeugen oder Standorten, oder zur Signalübermittlung. Ursprung sind die mittelalterlichen Standarten, die Truppenführern und Herrschern zur Kennzeichnung ihrer Anwesenheit vorangetragen wurden. Stander finden unter anderem Verwendung als
- Club- oder Vereinsstander von Yachtclubs bzw. Segelvereinen
- Hilfsstander im Internationalen Flaggenalphabet
- Rangflaggen militärischer Befehlshaber (Kommandoflagge) oder Kennzeichen militärischer Einrichtungen
- Stander militärischer Verbände, z. B. Kommandozeichen der Bundeswehr
- Windrichtungsanzeiger (Verklicker) an der Mastspitze bei Segelfahrzeugen
- Beispiele für Stander
- Detroit Yacht Club
- Geschwaderstander der Deutschen Marine
- WVAC
- ↑ Buchstabe „S“ „Stander“ im Lexikon der Deutschen Marine
- ↑ Grundgesetz des Deutschen Segler-Verbands (DSV) ( vom 28. Januar 2015 im Internet Archive) siehe § 1 Abs. II Nr. 5 der Aufnahme- und Beitragsordnung