Stauschleuse

Die Stauschleuse gilt als historischer Vorläufer der Kammerschleuse und wird zu den Wehren gezählt, weil sich im Wasserfluss nur ein Sperrwerk befindet. Sie unterscheidet sich von einem Stauwehr wie zum Beispiel einem Mühlenwehr dadurch, dass sie möglichst schnell geöffnet werden kann, damit ein Floß, ein Boot oder ein Schiff auf einer Wasserwoge flussabwärts getragen wird. Bei einer mit zwei Sperrwerken versehenen Kesselschleuse werden die zu schleusenden Objekte zwischen oberer und unterer Flusshaltung gesenkt (bzw. gehoben). Das gefährliche Aufreißen des Sperrwerkes und der unkontrollierte Wasserabfluss entfallen. Mit einer Stauschleuse kann prinzipiell nur talwärts „geschleust“ werden (Ausnahme ist der Klappstau). Östlich der Elbe wird eine Stauschleuse auch als Fangschleuse bezeichnet.