Steillagenweinbau
Als Steillagenweinbau bezeichnet man den Weinbau in extremen Hanglagen, die keine Bewirtschaftung in Falllinie mit radgetriebenen Traktoren zulassen. Das Deutsche Weininstitut definiert Steillagen als „Weinberge mit mehr als 30% Neigung“. Terrassenweinbau wird in traditionellen Kleinparzellen betrieben, die durch Trockenmauern und Mauertreppen gegliedert sind. Die Mauersteine wurden aus dem umliegenden Gestein gebrochen und können daher aus Sandstein (Mainviereck, unteres Taubertal), Muschelkalk (Neckartal, Jagsttal), Schiefergestein (Mosel, Mittelrhein, Ahr, Rheingau), Syenit (Lößnitz) oder Flusskiesel bestehen. In flurbereinigten Steillagen sind auch andere Arten von Stützmauern zu finden, besonders bei der Anlage von Wirtschaftswegen und Entwässerungssystemen.
- ↑ Deutsches Weininstitut: Steillage. In: Glossar. Abgerufen am 16. Januar 2026.