Stellvertretung
Stellvertretung bezeichnet im rechtswissenschaftlichen Kontext das Handeln einer Person (Vertreter) für eine andere Person (Vertretener), bei dem der Vertretene das Handeln gegen sich gelten lassen will.
Stellvertretung bezeichnet im rechtswissenschaftlichen Kontext das Handeln einer Person (Vertreter) für eine andere Person (Vertretener), bei dem der Vertretene das Handeln gegen sich gelten lassen will.