Steuerüberwälzung
Steuerüberwälzung (oder Überwälzung) ist in der Finanzwissenschaft und in der Wirtschaft eine Form der Steuerabwehr durch die erlaubte Verlagerung der Steuerlasten von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes. Von Preisüberwälzung wird bei Unternehmen gesprochen, wenn bestimmte Kostenarten gestiegen sind (etwa Lohnkosten) und diese Steigerung unter Beibehaltung der Gewinnspanne auf die Marktpreise übertragen wird.
Im Steuerrecht gibt es den Steuerpflichtigen, der als Steuerschuldner die Steuern an das Finanzamt abzuführen hat (§ 33 Abs. 1 AO). Die „Steuer abführen“ bedeutet, dass der Steuerpflichtige als Zahlungspflichtiger die so genannte Zahllast trägt, also seine Steuerschuld durch Zahlung erfüllen muss (Steuerzahler). Von dieser Zahlung der Steuer ist die Steuertragung und von der Zahllast die Traglast des Steuerdestinatars zu unterscheiden. So wird beispielsweise die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) von den Unternehmen aus dem vereinnahmten Kaufpreis bezahlt (Steuerzahlung und Zahllast liegen bei den Unternehmen), doch ist die Umsatzsteuer ein Bestandteil des Kaufpreises (Bruttopreis), der vom Verbraucher gezahlt wird. Deshalb liegen die Steuertragung und die Traglast beim Verbraucher. In dieser Unterscheidung zwischen der Steuerzahlung/Steuertragung bzw. Zahllast/Traglast liegt die Überwälzung, weil Steuertragung und Traglast von den Unternehmen auf die Verbraucher verlagert werden. Steuerüberwälzung findet mithin statt durch die Verlagerung der Steuerlast vom Steuerzahler auf den Steuerträger.
Bereits im Jahre 1882 brachte der Nationalökonom Josef Kaizl das erste grundlegende Werk über die Steuerüberwälzung heraus. Am Beispiel des Bieres erläuterte er die Unterschiede: Der Bierbrauer, der die Biersteuer entrichten muss, ist Steuerzahler, der Konsument soll die Steuerlast tragen und Steuerträger sein. Durch Zahlung der Biersteuer belastet der Bierbrauer zunächst seine Liquidität; da er die Biersteuer aber durch seine Preiskalkulation in den Bierpreis einbezieht, erhält er die Liquiditätsbelastung über die Umsatzerlöse zurück. Durch die – um die Biersteuer – erhöhten Umsatzerlöse ist letztlich der Konsument der Steuerträger. Dieser Vorgang der Steuerüberwälzung sorgt dafür, dass die Steuerlast beim Verbraucher bleibt und dieser in Höhe der Steuerlast weniger Konsumausgaben tätigen kann (Zwangssparen).
- ↑ Walter Müller, Umsatzsteuerreform, 1963, S. 25
- ↑ Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Gabler Wirtschafts Lexikon, Band 6, 1984, Sp. 1683 f.
- ↑ Josef Kaizl, Die Lehre von der Überwälzung der Steuern, 1882, S. 76 f.