Steuerobjekt
Als Steuerobjekt (oder Steuergegenstand) wird in der Steuerlehre und im Steuerrecht der Tatbestand bezeichnet, der eine Besteuerung auslöst. Pendant ist das Steuersubjekt.
Als Steuerobjekt (oder Steuergegenstand) wird in der Steuerlehre und im Steuerrecht der Tatbestand bezeichnet, der eine Besteuerung auslöst. Pendant ist das Steuersubjekt.