Gemeinschaftsteuer (Deutschland)
Bei Gemeinschaftsteuern (auch Gemeinschaftssteuern) steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten Bund und Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich als Steuergläubiger zu.
Bei Gemeinschaftsteuern (auch Gemeinschaftssteuern) steht das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten Bund und Ländern und teilweise auch Gemeinden gemeinschaftlich als Steuergläubiger zu.