Straßenzwang

Der Straßenzwang entstammt dem Handelsrecht des Mittelalters. Er besagte, dass bestimmte Handelswaren von den Kaufleuten nur auf bestimmten Straßen transportiert werden durften. Die Städte, welche an diesen Straßen lagen, konnten dann ihr Stapelrecht ausüben. Die Kaufleute profitierten vom besonderen Schutz, unter dem diese Straßen im Allgemeinen standen. Ein Beispiel ist die Via Regia, an der die Messestädte Leipzig und Frankfurt vom Straßenzwang profitierten.

  1. Manfred Straube, Europäische Handelswaren auf dem Wege von und zu den Leipziger Märkten um 1500, in: Volker Rodekamp (Hrsg.), Leipzig. Stadt der wa(h)ren Wunder. 500 Jahre Reichsmesseprivileg, Leipziger Messe Verlag, Leipzig 1997, ISBN 3-9805084-2-0, S. 21–30