Strafanzeige

Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung; in Österreich Anzeige) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden. Eine Strafanzeige mündet in ein Ermittlungsverfahren zur Aufklärung des Sachverhalts und des Tatverdachts, wobei die Staatsanwaltschaft entweder Anklage erheben, von der Verfolgung zurücktreten oder das Verfahren einstellen kann.