Strafgerichtsbarkeit

Die Strafgerichtsbarkeit (Strafsachen) gehört zu der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie wird durch Strafgerichte erfüllt. Mit dem umfassenderen Begriff Strafjustiz können sowohl die Strafrechtspflege als auch die mit der Ausübung derselben betrauten Justizbehörden gemeint sein.