Strafrecht (Frankreich)

In Frankreich ist das Strafrecht im code pénal in der neuen Fassung von 1994 kodifiziert. Da Art. 34 der französischen Verfassung auf eine legislative Kompetenz für contraventions verzichtet, konnten diese in der partie réglementaire allein durch règlement (~ Verordnung) geregelt werden. Straftaten werden in crimes (~ Schwerverbrechen), délits (~ Vergehen und mindere Verbrechen) und contraventions (~ Ordnungswidrigkeiten) eingeteilt. Diese Einteilung hat Einfluss auf die gerichtliche Zuständigkeit: Crimes werden vor der cour d'assises verhandelt. Hier besteht auch eine Ermittlungspflicht des Untersuchungsrichters (juge d'instruction).