Straftheorien

Als Straftheorien werden Ansätze in Strafrechtswissenschaft und Rechtsphilosophie bezeichnet, die sich – im Gegensatz zu Kriminalitätstheorien der Kriminologie – mit der Legitimation sowie mit Sinn und Zweck (staatlichen) Strafens beschäftigen.

Fundamentale Überlegungen zur Legitimation der Strafe wurden zunächst in der Rechtsphilosophie des 18. und 19. Jahrhunderts, insbesondere von Cesare Beccaria, Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel sowie in der Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts von Paul Johann Anselm von Feuerbach und Franz von Liszt aufgestellt. Dabei hat sich eine Unterteilung in zwei Kategorien herausgebildet: Absolute Straftheorien (Kant, Hegel) betrachten ausschließlich die Tat und ihre bereits eingetretenen Konsequenzen für das Opfer („gestraft wird, weil gefehlt wurde“; Vergeltungsgedanke) und blicken somit in die Vergangenheit, während relative Straftheorien zukünftige Entwicklungen aufgrund der Auferlegung einer Strafe betrachten („gestraft wird, damit nicht nochmals gefehlt werde“; Präventionsgedanke). Sie teilen sich (schon in Cesare Beccarias theoretischen Ausführungen) in generalpräventive (Abschreckung der Allgemeinheit durch Strafandrohung und Bestrafung) und spezialpräventive (Besserung des Täters durch die Strafe bzw. Sicherung vor dem Täter durch die Strafe) Elemente auf.

In der deutschen Strafrechtslehre und Rechtsprechung hat sich weitgehend eine beide Ansätze kombinierende „Vereinigungstheorie“ durchgesetzt. Das geltende deutsche Strafrecht hat bestimmte Aspekte der Straftheorien in positives Recht überführt (etwa im Strafvollzugsrecht oder in § 2 JGG), indem mit der Strafe bezweckte Ziele festgesetzt wurden oder auf bestimmte Elemente der Straftheorien Bezug genommen wird (etwa bei der Strafzumessung in § 46 StGBSchuld des Täters“).

Im Gegensatz zu den Straftheorien beschäftigen sich die Kriminalitätstheorien der Kriminologie mit gesellschaftlichen und individuellen Ursachen kriminellen Verhaltens. Berührungspunkte bestehen bei den relativen Straftheorien im Rahmen des Präventionsgedanken, wobei die Kriminologie unter anderem erforscht, ob und inwieweit spezial- und generalpräventive Ansätze zu einem Rückgang von Kriminalität führen.