Strahlenschutzgesetz (Deutschland)
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung |
| Kurztitel: | Strahlenschutzgesetz |
| Abkürzung: | StrlSchG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht |
| Fundstellennachweis: | 751-24 |
| Erlassen am: | 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) |
| Inkrafttreten am: | überw. 1. Oktober 2017 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 4 G vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 324 vom 29. Oktober 2024) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Juli 2025 (Art. 12 Absatz 3 G vom 23. Oktober 2024) |
| GESTA: | N026 |
| Weblink: | Strahlenschutzgesetz - StrlSchG |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es regelt den Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht – auch den Schutz der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzvorsorgegesetz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.
- ↑ Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (Ursprungsfassung mit Erwägungsgründen)
- ↑ Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (Konsolidierte Fassung vom 17. Januar 2014 ohne Erwägungsgründe)
- ↑ Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf BT-Drs. 18/11241