Straßenbrücke
Eine Straßenbrücke (auch Straßenüberführung, kurz SÜ) ist eine Brücke, über die der Straßenverkehr geführt wird, der neben dem Kraftverkehr auch Schienenverkehr, Radverkehr und Fußverkehr umfassen kann.
Je nach der Art der über eine Brücke geführten Verkehrswege unterscheidet man neben der Straßenbrücke noch Eisenbahnbrücke, Fußgängerbrücke, Kanalbrücke, Rohrleitungsbrücke und Aquädukt. Diese Brücken sind oder waren einseitig nur für einen bestimmten Verkehrsweg (Schienennetz, Fußgängerweg, Kanäle, Rohrleitungsnetze, Trinkwasser) vorgesehen. Je nachdem, was überbrückt werden soll, kann die Straßenbrücke als Flutbrücke, Hangbrücke, Hochbrücke, Talbrücke oder Vorlandbrücke konstruiert sein.
Die Bauart der Straßenbrücke und ihre Spannweite richten sich nach den topografischen und geologischen Bedingungen des Geländes (Bach- oder Flussbett, Umfahrung einer Ortschaft, Talübergang oder Schlucht, Rutschhang, Steinschlag, Passstraße usw.), aber auch nach den Baukosten und der Einbindung in die umgebende Landschaft.
Die Breite der Brücke und die Art ihrer Konstruktion und Absicherung (Geländer etc.) richtet sich nach dem Zweck des Verkehrsweges. Über Straßenbrücken können – an den Zweck angepasst – alle Straßenkategorien (Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder Forststraßen) geführt werden.