Streitgegenstand
Der Streitgegenstand bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.
Der Streitgegenstand bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.