Streitkräfte
Streitkräfte ist die Bezeichnung für eine spezifische Organisation von bewaffneten Menschen (Soldaten), die in Staaten speziell zur Durchführung des bewaffneten Kampfes aufgestellt, ausgerüstet, ausgebildet und geführt wird.
Sie stellen eine der Organisationsformen von Militär dar und sind eines der wichtigsten Instrumente des Staates (der militärischen Allianz/Koalition) zur gewaltsamen Durchsetzung politischer Interessen mit militärischen Mitteln.
In der deutschen Bundeswehr bilden die Streitkräfte die militärischen Organisationsbereiche, namentlich die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum sowie die Streitkräfte Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Streitkräftebasis. Nicht Teil der Streitkräfte sind die zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehrverwaltung (Personal, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen sowie die Militärseelsorge, die Rechtspflege der Bundeswehr) und die dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unmittelbar nachgeordneten Dienststellen. Auch das BMVg selbst ist weder Teil der Streitkräfte, noch der Bundeswehr. Vielmehr bildet die Bundeswehr organisatorisch die Gesamtheit des nachgeordneten Bereichs des Ministeriums.
- ↑ Siehe Streitkräfte. In: Kollektiv der Militärakademie der Nationalen Volksarmee „Friedrich Engels“ (Hrsg.): Deutsches Militärlexikon. Berlin 1961, S. 390.
- 1 2 Siehe Streitkräfte. In: Autorenkollektiv der Militärakademie "Friedrich Engels" der Nationalen Volksarmee u. a. (Hrsg.): Militärlexikon. 2. Auflage, Berlin 1973, S. 354 f.
- ↑ Siehe Streitkräfte (russisch Вооружённые силы). In: Militärenzyklopädisches Wörterbuch. (russisch Военный Энциклопедический Словарь [Wojenny Enziklopeditscheskij Slowar]). Moskau 1986, S. 158.
- ↑ Siehe Streitkräfte. In: Klaus Schubert / Martina Klein: Das Politiklexikon. Begriffe, Fakten, Zusammenhänge. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), 5., aktualisierte und erweiterte Auflage, Bonn 2011, S. 192 f.