Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag (im vollen Wortlaut: Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen) regelt das Akkreditierungssystem an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag wurde zwischen den Ländern geschlossen und von den Länderparlamenten ratifiziert. Er trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
- ↑ Ratifizierung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags in den Länderparlamenten (Vorgangsdokumentation). Stiftung Akkreditierungsrat, 15. Januar 2018, abgerufen am 21. Oktober 2025.
- ↑ Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag). Abgerufen am 21. Oktober 2025.