Stufentarif

Der Stufentarif bezeichnet in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre einen progressiv verlaufenden Steuertarif, bei dem eine der Kenngrößen Grenzsteuersatz, Steuerbetrag oder Durchschnittsteuersatz nicht linear ansteigt, sondern in Stufen verläuft. Entsprechend den drei Kenngrößen gibt es auch drei Ausprägungen eines Stufentarifs.