Subsidiaritätsprinzip (Verfassungsprozessrecht)
Unter Subsidiaritätsprinzip versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge, wonach eine bestimmte Verfahrenshandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrenshandlung zulässig ist.
Unter Subsidiaritätsprinzip versteht man im Verfassungsprozessrecht eine Abfolge, wonach eine bestimmte Verfahrenshandlung erst nachrangig nach einer anderen Verfahrenshandlung zulässig ist.