Substanzsteuer
Bemessungsgrundlage einer Substanzsteuer ist – im Unterschied zur Ertragsteuer – ein bestimmter Vermögensstamm.
Beispiele für Substanzsteuern in Deutschland:
Periodische Substanzsteuern
- die Vermögensteuer (wird zurzeit nicht erhoben)
- die Grundsteuer
- die inzwischen abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer
- die Kraftfahrzeugsteuer
Aperiodische Substanzsteuern
- die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden in der Literatur auch als überwiegend der Substanzsteuer zugehörig betrachtet. Gegenstand der Besteuerung ist jedoch der Erwerb beim Erben bzw. Beschenkten.
Grundsteuer und Gewerbesteuer werden als Realsteuern bezeichnet.