Suffektkonsul
Als Suffektkonsul (lateinisch consul suffectus) bezeichnet man einen Sonderfall des römischen Konsulats, nämlich einen Konsul, der erst im späteren Verlauf eines Jahres gewählt wurde und daher nicht das gesamte übliche Jahr der Wahlperiode im Amt war. Anfangs die Ausnahme, wurde es im Laufe der römischen Geschichte zur Regel, dass im Verlauf eines Jahres mehrere Konsulnpaare amtieren und somit alle Amtsträger außer den ersten beiden des jeweiligen Jahres Suffektkonsuln waren.