SurePay
Die niederländische Firma SurePay bietet mit dem IBAN-Name-Check den Abgleich von Name und Kontonummer (IBAN) des Empfängers bei SEPA-Überweisungen.
Die erste Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD1) von 2009 ersparte den Banken den Abgleich, ob bei einer Überweisung Kontonummer und Name des Empfängers übereinstimmen. Ziel war Automatisierung, Beschleunigung und Kosteneinsparungen bei Banken. Mit Einführung der SEPA-Überweisung 2014 wurden daher Fehlüberweisungen und Betrug erleichtert. Als Notlösung wurden ausländische IBANs von Transaktionen ausgeschlossen, was ein Verstoß gegen EU-Recht ist; dieser Diskriminierung wird durch die Prüfung entgegengewirkt.
Ab Oktober 2025 müssen laut der Payment Services Regulation (PSR) von 2023 alle Banken den Abgleich von IBAN und Empfängername anbieten, Stichwort verification-of-payee ‚Abgleich des Zahlungsempfängers‘. Falls diese nicht übereinstimmen, wird im Onlinebanking bzw. der Bankingsoftware der Prozentwert der Übereinstimmung mitgeteilt. Man kann dann abbrechen oder auf eigenes Risiko fortfahren. Geprüft werden Onlinebanking, Telefonbanking und vermutlich auch Überweisungsträger bei Abgabe am Schalter; auch für Echtzeitüberweisungen (reguliert durch die Instant Payment Regulation, kurz IPR).
- ↑ Rik Coeckelbergs: IBAN-Name Check: Lessons Learned from the UK and the Netherlands. In: TheBankingScene.com. 25. Januar 2022 (englisch).
- ↑ EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009. 14. März 2012 (Artikel 9).
- ↑ Ab Oktober Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab. In: verbraucherzentrale.de. 27. August 2025, abgerufen am 30. Dezember 2025.