Surrogation
Der Begriff Surrogation bezeichnet im Zivilrecht einen gesetzlich angeordneten Austausch eines Gegenstands durch einen anderen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Surrogat (Ersatz) ab.
Der Begriff Surrogation bezeichnet im Zivilrecht einen gesetzlich angeordneten Austausch eines Gegenstands durch einen anderen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Surrogat (Ersatz) ab.