Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Straftäter und Tatopfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen oder zumindest durch das Bemühen des Täters für diesen eine Strafmilderung im Strafprozess zu erlangen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in § 155a, § 155b StPO, § 46a StGB und § 10 Absatz 1 Nummer 7 JGG geregelt. Er gilt als ein Element der Umgestaltung des Strafrechts, um auch die Opferperspektive stärker in das Gerichtsverfahren einzubeziehen.