Tabakzusatzstoff
Tabakzusatzstoffe werden häufig bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen eingesetzt, um Wirkung, Haltbarkeit und Abbrennverhalten zu verändern sowie das Abhängigkeitspotenzial zu erhöhen. Tabak kann mehr als 10 % Zusatzstoffe enthalten.
In Deutschland legt die Verordnung über Tabakerzeugnisse (TabakV), in der Schweiz die Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV) fest, welche Tabakzusatzstoffe für die einzelnen Darreichungsformen verwendet werden dürfen. Es gibt jedoch auch Tabakprodukte, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden.
Die Richtlinie 2014/40/EU der EU verpflichtet Hersteller und Importeure, die Inhaltsstoffe aller Tabakerzeugnisse zu melden; in Deutschland werden diese in einer öffentlichen Datenbank veröffentlicht.
Eine der Forderungen, bzw. der von den unterzeichnenden Staaten eingegangenen Verpflichtungen, des WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, besteht in der Offenlegung der Inhaltsstoffe des Zigarettentabaks sowie von deren Emissionen (Durch die Verbrennung entstehen neue – zum Teil gefährliche – Stoffe).
- ↑ Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union, 3. April 2014, abgerufen am 5. April 2026.
- ↑ Datenbank der Tabakzusatzstoffe für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), abgerufen am 5. April 2026.