Kammergut
Das Kammergut (auch Kameralgut oder Tafelgut) ist ein veralteter Rechtsbegriff, der das Eigentum von Königen, Kaisern oder Fürsten beschrieb.
Das Kammergut (auch Kameralgut oder Tafelgut) ist ein veralteter Rechtsbegriff, der das Eigentum von Königen, Kaisern oder Fürsten beschrieb.