Tarnackmeister
Der Tarnackmeister (mlat. magister tavernicorum (regalium), m. tavarnicorum r. oder camerarius, zeitweilig auch thesaurarius, ung. tárnokmester, im Deutschen auch „(Königlicher Ober-)Schatzmeister“, manchmal fälschlich auch „Tarnachmeister“) ist das dritthöchste bzw. vierthöchste persönliche Amt im Königreich Ungarn nach dem Palatin (palatinus), dem Landesrichter (iudex curiae) und dem Ban von Kroatien-Slawonien, im Rang eines Barons. Er hatte die Aufsicht über den königlichen Besitz, insbesondere die königlichen Bergwerke und die Krongüter. Zusammen mit dem Palatin und dem Landesrichter sowie dem so genannten Personalis (personalis presentiae regiae locumtenis, ung. személynök) war der Tarnackmeister einer der vier Großrichter des Königreichs. Der Tarnackmeister war der Oberrichter der königlichen Freistädte und saß dem Tavernikalgericht vor. Der Funktionsumfang des Amtes änderte sich deutlich über die Zeit. Die gerichtliche Zuständigkeit endete mit der Auflösung des Tavernikalgerichts 1848; der Titel des Tarnackmeisters blieb im Rahmen der Hierarchie des Adels jedoch erhalten und war mit einem Sitz im ungarischen Oberhaus, der Magnatentafel, verbunden.
- ↑ András Kubinyi: - Tarnackmeister (Lexikonartikel) – In: Lexikon des Mittelalters, München/Zürich 1997, Vol. 8, Sp. 478.
- ↑ Die Rangfolge wird in der Literatur uneinheitlich angegeben. Der österreichische Universal-Kalender dürfte aber zumindest die zeitgenössische Rangfolge (1848) korrekt wiedergeben. In diesem Kalender wird auf S. 192 als dritthöchster Würdenträger der Ban(us) von Kroatien aufgeführt. Evtl. ergibt sich daher die divergierende Zählung, je nachdem, ob man Kroatien einbezieht oder nicht. Siehe den Abschnitt Der Oberschatzmeister (Magister Tavernicorum regalium, Thesaurarius) in: Die Kron- und Hofämter des Königreiches Ungarn - In: Austria: österreichischer Universal-Kalender, 1848, S. 192–208, hier: S. 206.