Tatbestandsmerkmal
Ein Tatbestandsmerkmal ist ein Teil des Tatbestands. Wenn Tatbestandsmerkmale eines Tatbestands erfüllt sind, ist die Voraussetzung gegeben, dass die Rechtsfolge einer Rechtsnorm eintreten kann.
Ein Tatbestandsmerkmal ist ein Teil des Tatbestands. Wenn Tatbestandsmerkmale eines Tatbestands erfüllt sind, ist die Voraussetzung gegeben, dass die Rechtsfolge einer Rechtsnorm eintreten kann.