Tausend-Mark-Sperre

Die Tausend-Mark-Sperre war eine Wirtschaftssanktion, die am 27. Mai 1933 von der deutschen Reichsregierung gegen Österreich verhängt worden war und die am 1. Juli 1933 in Kraft trat. Deutsche Staatsbürger mussten fortan vor jeder Reise nach oder durch Österreich dem Deutschen Reich eine Gebühr von 1000 Reichsmark zahlen, ausgenommen im kleinen Grenzverkehr. Die Zahlung der Gebühr wurde im Pass vermerkt und war somit leicht kontrollierbar. Ebenso konnte wegen der in Europa damals verbreiteten Visumpflicht eine heimliche Einreise nach Österreich über Umwege bei der Rückkehr nach Deutschland sofort erkannt werden.

Ziel war die Schwächung der österreichischen Wirtschaft, die schon zu dieser Zeit stark vom Tourismus abhängig war. Die Sperre wurde nach dem Juliabkommen vom 11. Juli 1936 rechtlich wieder aufgehoben. Die tatsächlich-praktische Umsetzung dieser Aufhebung erfolgte zum 31. August 1936.

  1. Verglichen mit heutiger Kaufkraft entspräche diese Gebühr einem Betrag von etwa 5.700 Euro.
  2. Einführung der 1000 Reichsmark-Zwangsabgabe an der Grenze durch Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Beschränkung der Reisen nach der Republik Österreich vom 31. Mai 1933. Im Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 59 vom 1. Juni 1933, S. 321, Digitalisat. Aufhebung durch Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Reiseverkehr mit Österreich vom 26. August 1936. In: Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 76 vom 26. August 1936, S. 648, Digitalisat.
  3. Das Wirtschaftsabkommen mit Deutschland. In: W(iene)r.-Neustädter Zeitung. Organ des Vereines zur Wahrung bürgerlicher und gewerblicher Interessen, 22. August 1936, S. 3 (online bei ANNO).