Technische Regel für Rohrfernleitungen

Die Technische Regel für Rohrfernleitungen gibt für Deutschland den Stand der Technik für die Errichtung und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen, die der Rohrfernleitungsverordnung vom 27. September 2002 unterliegen, wieder. Sie wird vom Ausschuss für Rohrfernleitungen erarbeitet und fortgeführt. Der Ausschuss ist nach § 9 Rohrfernleitungsverordnung beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelt.