Teilrechtsfähigkeit (Österreich)
Teilrechtsfähigkeit bezeichnet im österreichischen Recht eine gesetzlich zuerkannte, eingeschränkte Rechtsfähigkeit für bestimmte öffentliche Einrichtungen.
Teilrechtsfähigkeit bezeichnet im österreichischen Recht eine gesetzlich zuerkannte, eingeschränkte Rechtsfähigkeit für bestimmte öffentliche Einrichtungen.